Dokumente und Verträge
Nachdem ihr Mitstreiterinnen und Mitstreiter, eine erwachsene Projektbegleiterin oder einen erwachsenen Projektbegleiter, eine passende Geschäftsidee sowie Räume und Ausstattung gefunden habt, seid ihr nun auf bestem Wege, eure Schülerfirma zu gründen. Bevor es aber so richtig losgehen kann, müsst ihr noch einige rechtliche Dinge beachten.
Kooperationsvertrag mit der Schule
Schülerunternehmen haben keinen eigenen Rechtsstatus. Euer Vorhaben ist ein Schulprojekt und rein rechtlich ist es anderen Schulprojekten, wie beispielsweise Arbeitsgemeinschaften, gleichgestellt. Durch einen Beschluss der Schulkonferenz wird die Schülerfirma auch offiziell als Schulprojekt anerkannt. Um die Zusammenarbeit eures Projektes mit der Schule und dem Schulförderverein bzw. Schulträger vertraglich zu regeln, benötigt ihr eine Kooperationsvereinbarung. Ein entsprechendes Muster findet ihr HIER.
Alles, was ihr an Ausstattung für eure Schülerfirma benötigt – vom Stuhl bis zum Computer –sollte über den Schulträger oder den Schulförderverein versichert sein. Auch das könnt ihr in der Kooperationsvereinbarung festlegen.
Aufsichtspflicht
Ähnlich wie bei anderen Schulveranstaltungen muss eine volljährige Person, die am besten zum pädagogischen Personal gehört, die Aufsichtspflicht im Projekt übernehmen. Damit ist u. a. der gesetzliche Unfallschutz für alle Beteiligten im Rahmen der Arbeit in der Schülerfirma gewährleistet.
Muss eine Schülerfirma Steuern zahlen?
Grundsätzlich ist es für Schülerunternehmen wichtig, bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht zu überschreiten und damit eine mögliche Besteuerung zu vermeiden. Unter Umsatz versteht man alle Erlöse eines Unternehmens, die während eines bestimmten Zeitraums durch den Verkauf von Waren/Dienstleistungen oder auch durch Mieteinnahmen erzielt werden. Als Gewinn wird all das bezeichnet, was als Differenz verbleibt, wenn alle Einnahmen mit den Ausgaben verrechnet sind. Hinsichtlich der Grenzwerte und einer möglichen Besteuerung eines Schülerunternehmens müsst ihr danach unterscheiden, wer der verantwortliche Träger eures Schülerunternehmens ist. Verantwortet (a) der Schulförderverein euer wirtschaftliches Handeln oder (b) der Träger eurer Schule?
a) Wenn der Schulförderverein verantwortlicher Träger des Schülerunternehmens ist und ihr als Teil des Schulfördervereins wirtschaftlich tätig werdet, ist es wichtig, auf die Einhaltung bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen zu achten. Der Gesamtumsatz des Vereins sollte nicht über 35.000 € jährlich liegen, um eine Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht auszuschließen. Die Grenzwerte gelten, anders als bei einer Kooperation mit dem Schulträger, insgesamt für den Schulförderverein und nicht je Schülerfirma! Manche Schulfördervereine haben z. B. auch andere Aktivitäten, aus denen sie Einnahmen erzielen, wie der Verkauf von Schul-T-Shirts oder die Organisation von Veranstaltungen. Zu diesen Einnahmen müssen die Einnahmen des Schülerunternehmens hinzugezählt werden. Zudem sollte zur Vermeidung einer Besteuerung der Gesamtgewinn des Schulfördervereins nicht auf über 5.000 € jährlich ansteigen.
Darüber hinaus müsst ihr euch unbedingt erkundigen, ob der Verein (und damit auch ihr als Teil des Vereins) umsatzsteuerpflichtig ist. Ab einem Jahresumsatz des Vereins von über 17.500 € werdet ihr nämlich per Gesetz verpflichtet, Umsatzsteuer auf eure Produkte zu erheben und diese Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Doch der Verein kann auf freiwilliger Basis auch unter einem Jahresumsatz von 17.500 € umsatzsteuerpflichtig sein, sodass ihr auch in diesem Fall Umsatzsteuer erheben und abführen müsst.
Wichtig: Um ermessen zu können, wie viel Umsatz und Gewinn das Schülerunternehmen machen darf, ohne Steuern zahlen zu müssen, solltet ihr euch im Vorfeld mit den Verantwortlichen des Schulfördervereins über die steuerliche Situation beraten.
b) Im dem Fall, dass der Schulträger verantwortlicher Träger für das Schülerunternehmen wird, fällt jedenfalls dann keine Umsatz- und keine Körperschaftsteuer an, wenn euer Jahresumsatz ca. 30.000 € nicht überschreitet. Bei Überschreiten dieser Grenze könntet ihr zu einem „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA) werden. Der Schulträger hätte dann möglicherweise für die von euch ausgeübten Tätigkeiten Umsatz- und Körperschaftsteuern zu zahlen – wie reale Unternehmen dies in der Regel auch tun. Bei der Ermittlung des Jahresumsatzes ist allein das Ergebnis eures Schülerunternehmens zu berücksichtigen, nicht der Umsatz des Schulträgers insgesamt. Freilich dürft ihr nicht die oben aufgezeigte Grenze missbräuchlich umgehen, indem ihr z. B. bei drohender Überschreitung des Gesamtumsatzes von 30.000 € einen Teil auf ein anderes – neu zu gründendes – Schülerunternehmen der gleichen Schule übertragt. Als Grundsatz sollte daher zur Umgehung einer Missbrauchsannahme festgehalten werden, dass zur Vermeidung einer Umsatz- und Körperschaftsteuerpflicht sämtliche Projekte an eurer Schule einen Umsatz von insgesamt 30.000 € nicht überschreiten.
Als Schulprojekt braucht ihr auf euren Gewinn zwar grundsätzlich keine Gewerbesteuern zu bezahlen, da ihr kein Gewerbe im herkömmlichen Sinne betreibt. Um jedoch von vornherein Ärger mit dem Finanzamt zu umgehen, sollte der Gewinn aller Projekte an eurer Schule jährlich nicht über 5.000 € liegen.
GRÜNDERKIDS-TIPP:
Die Erfahrungen in der Arbeit mit Schülerunternehmen haben gezeigt, dass eine Kooperation mit dem Schulförderverein mit weniger Hürden verbunden und zu empfehlen ist.
Einverständnis der Eltern
Eine Schülerfirma ist ein besonderes schulisches Projekt. In eurer Tätigkeit als Schülerfirmenmitarbeiterin und -mitarbeiter habt ihr womöglich auch hin und wieder außerhalb der Schule zu tun oder nehmt an Fortbildungen und Seminaren teil. Da viele von euch noch nicht volljährig sind, müssen in diesem Fall eure Eltern über das Schülerunternehmen informiert werden und schriftlich zustimmen, dass ihr dort mitarbeiten dürft. Bittet eure Projektbegleiterin oder euren Projektbegleiter darum, den Eltern einen entsprechenden Brief zu schreiben.
Anlehnung an eine reale Unternehmensform
Auch wenn eine Schülerfirma ein Schulprojekt ist, hat sie das Ziel, möglichst realitätsnah zu arbeiten. Überlegt deshalb gemeinsam im Team, an welche reale Unternehmensform ihr euch anlehnen wollt. Die Entscheidung, ob ihr z. B. nach den Prinzipien einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einer Aktiengesellschaft (AG) oder wie eine Genossenschaft arbeitet, bestimmt u. a., wer sich bei euch mit Startkapital einbringen kann, wer für welche Aufgaben zuständig ist und wie der Gewinn aufgeteilt wird. Zu den Merkmalen und den damit verbundenden Vor- und Nachteilen der einzelnen Unternehmensformen könnt ihr euch sowohl mit eurer Wirtschaftslehrerin oder eurem Wirtschaftslehrer als auch eurem Partnerunternehmen beraten. Wenn ihr euch entschieden habt, benötigt ihr noch eine Satzung bzw. einen Gesellschaftervertrag, in dem ihr die Prinzipien eurer Arbeit festlegt.
Entsprechende Muster findet ihr HIER.
Das Kürzel der von euch gewählten Unternehmensform (z. B. GmbH, AG, eG) wird immer an den Firmennamen angehängt. Indem ihr vor die Unternehmensform das Wort Schüler- setzt, macht ihr deutlich, dass ihr ein Schulprojekt und keine reale Firma seid. Das ist vor allem für Kunden und Personen außerhalb eurer Schule oder bei eurem Internetauftritt wichtig, damit euch niemand mit einer realen Firma verwechselt.
Weitere relevante Vorschriften
Bezogen auf eure Geschäftsidee und euer Alter müsst ihr eventuell weitere rechtliche Vorschriften beachten. So sollte sich eine Schülerfirma, die z. B. Sitzkissen oder Solarwecker produziert, mit Fragen der Produkthaftpflicht auseinandersetzen. Ein Schülercafé muss bestehende Hygienevorschriften kennen. Außerdem sind bei allen Geschäftsideen die Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu beachten. Falls ihr unsicher seid, welche Gesetze und Vorschriften ihr einhalten müsst, nehmt mit uns Kontakt auf.





